Tel: 07289 4355 | Fax: 07289 4355-5 | gemeinde@berg-rohrbach.at 

Förderungsmöglichkeiten

FÖRDERUNGEN

Durch die Gemeinde:

Beihilfengewährung beim Schuleintritt

Den Eltern jedes schulpflichtigen Kindes wird beim Eintritt in die Schule ohne Antragstellung eine Beihilfe von € 40,-- gewährt.

Beihilfengewährung bei Schulveranstaltungen

Auf Antrag der Eltern bzw. der Schulleitung wird für Schulveranstaltungen wie Wienwoche oder Schikurs eine einmalige Beihilfe während der gesamten Pflichtschulzeit in der Höhe von € 25,-- gewährt.

Gemeindeförderung für den Einbau von Alternativ-Heizanlagen

Für den Einbau von Alternativ-Heizanlagen sowie Solaranlagen wird nach Vorlage der Zusicherung der Landesförderung eine Beihilfe in der Höhe von 10 % der gewährten Landesförderung durch die Gemeinde bewilligt.
Homepage des o.ö. Energiesparverbandes öffnen

 



Beihilfengewährung durch das Land Oberösterreich – Antragstellung bei Gemeinde:

Ansuchen um den Oö. Familienzuschuss beim Schuleintritt (€ 80,--)


Ansuchen um den Oö. Familienzuschuss für Schulveranstaltungen – wenn mindestens 2 Kinder einer Familie im Laufe eines Schuljahres, welche insgesamt zu-mindest die Dauer von acht Tagen erreichen, teilnehmen. Beihilfe je Kind € 80,-.


Mutter-Kind-Zuschuss – Das Vorsorgeheft ist erhältlich bei Ihrem Arzt (Praktischer Arzt, Kinderfacharzt bzw. Gynäkologe) und ist Grundlage für den Bezug des Mutter-Kind-Zuschusses des Landes Oö. in der Gesamthöhe von € 370,--.


Antrag auf Ausstellung der Oö. Familienkarte


Antrag auf Gewährung eines Landeszuschusses für einen Familienurlaub


4you – die Oö. Jugendkarte



Ansuchen um Gewährung einer Fernpendlerbeihilfe
a) 25 km bis einschließlich 49 km € 144,00/Jahr            mit ÖKO-Bonus € 187,00/Jahr
b) 50 km bis einschließlich 74 km € 203,00/Jahr            mit ÖKO-Bonus € 264,00/Jahr
c) 75 km und darüber                        € 279,00/Jahr            mit ÖKO-Bonus € 363,00/Jahr

Gemäß Beschluss der Oö. Landesregierung vom 25. Jänner 2010 wird ein 30 %iger Zuschlag („ÖKO-Bonus“) zur Beihilfe gewährt, wenn von der/dem Ansuchenden im jeweiligen Pendeljahr, für das die Beihilfe beantragt wird, eine Jahreskarte des OÖ Verkehrsverbundes erworben wurde.

Ansuchen um Wohnbeihilfe für eine nicht geförderte Mietwohnung
Berechnet sich je nach Einkommen und Wohnungsgröße

Nähere Informationen und Formulare sind unter der Internetadresse
www.ooe.gv.at/formulare/soziales -erhältlich


Antrag um Beihilfe zu den Kosten der Nachpflanzung bei Feuerbrandro-dung in Streuobstlagen


Antrag auf Fernseh-, Rundfunk- u. Telefongebührenbefreiung
(Antrag erhältlich bei Postamt)


Beihilfengewährung durch das Finanzamt

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge